Das Amtsgericht Sangerhausen nutzt traditionell die Spätrenaissanceanlage des ehemaligen „Neuen Schlosses“. Teilbereiche des Gebäudeensembles wurden in den vergangenen Jahren bereits instand gesetzt. Die Arbeiten zur Instandsetzung des Westflügels wurden im September 2005 abgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen schmalen, langgestreckten Baukörper mit gewölbtem Erdgeschoss und 2 Obergeschossen. Die Hoffassade des Westflügels weist reiche Spätrenaissanceformen auf; architektonischer Höhepunkt ist der von 2 Freisäulen getragene 2-geschossige Erker. Die Rückfassade ist über zwei Geschosse massiv und weitgehend fensterlos in Bruchstein ausgeführt; das 2. OG besteht aus Fachwerk.
Die Instandsetzungsmaßnahmen folgten weitestgehend der Denkmalpflegerischen Zielstellung, welche im Jahr 1992 durch das Büro Architektur und Denkmalpflege erarbeitet wurde. Ziel der Instandsetzungsmaßnahme war nicht die Wiederherstellung eines historischen Bauzustandes, sondern die Sicherung und Konservierung des vorhandenen Gebäudes im gewachsenen Zustand sowie die Nutzbarhaltung bzw. Nutzbarmachung für die Zwecke des Amtsgerichtes.
Entsprechend dem Konzept einer zurückhaltenden Instandsetzung wurden Antragsarbeiten an den Sandsteinelementen der Fassade auf das Notwendigste beschränkt. Ziel war die langfristige Sicherung durch die Sicherstellung des Regenwasserablaufs. Verzichtet wurde auf die Wiederherstellung verlorener Gesimsabschnitte. Die vorhandenen historischen Fenster im 2. OG und Teilbereichen des 1. OG wurden tischlermäßig instand gesetzt und durch den Umbau zu Kastenfenstern wärmetechnisch verbessert. Die modernen Fenster im Erdgeschoss und 1. OG wurden durch 4-flügelige Verbundfenster ersetzt. Die Sprossenteilung folgte dem Bestand (2. OG). Türen in der Hoffassade wurden in Analogie zum Bestand als hölzerne Füllungstüren mit Glasausschnitt ausgeführt.